Gewerbe

Gewerbe anmelden

Das Wichtigste

  • Sie müssen Ihre gewerbliche Tätigkeit persönlich im Bürgerservicebüro anmelden. Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner vom Bürgerservicebüro.
  • Die Anmeldung muss zeitnah mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt von der jeweiligen Gewerbeart ab. Wenden Sie sich hierzu bitte vorab an die Ansprechpartner vom Bürgerservicebüro

Gebühren

Je Gewerbeanmeldung: 25,- €

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

Gewerbe ummelden

Das Wichtigste

 

In folgenden Fällen sind Sie verpflichtet Ihr bestehendes Gewerbe umzumelden:

  • Der Standort des Gewerbes verändert sich innerhalb von Röttenbach.
  • Der Gegenstand des Gewerbes verändert sich (z.B. eine Tätigkeit kommt hinzu, eine Tätigkeit fällt weg).
  • Der Betrieb wird auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert.

Sie müssen Ihre gewerbliche Tätigkeit persönlich im  Bürgerservicebüro ummelden. Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner vom Bürgerservicebüro.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt von der jeweiligen Gewerbeart ab. Wenden Sie sich hierzu bitte vorab an die Ansprechpartner vom  Bürgerservicebüro.

Gebühren

Je Gewerbeummeldung: 25,- €

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

Gewerbe abmelden

Das Wichtigste

  • Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit beenden oder in eine andere Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie dieses Gewerbe persönlich im Bürgerservicebüro  abmelden. Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner vom Bürgerservicebüro.
  • Wichtig: Sofern Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie dieses Gewerbe nicht nur in Röttenbach abmelden sondern auch in der neuen Gemeinde wieder anmelden.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass.

Gebühren

Je Gewerbeabmeldung: 25,- €

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

Satzungen / Verordnungen

Die Verordnung der Gemeinde Röttenbach über die Zulassung des Betriebs von
Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen finden Sie hier:

VO_Betrieb_von_Waschanlagen